Die Frage stellt sich jedem Investor, wie sieht es mit dem Baurecht aus?

Für das Flurstück 5246/6 – also das Grundstück der Strahlenburg – gibt es keinen Bebauungsplan. Bauanträge müssen an das Baurechtsamt für den Rhein-Neckar-Kreis gestellt werden.  Außerdem ist eine Genehmigungsanfrage an das Denkmalschutzamt im Rhein-Neckar-Kreis zu stellen.

(Auskunft vom  Bauamt Schriesheim, Dezember 2023) 

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