Die Frage stellt sich jedem Investor, wie sieht es mit dem Baurecht aus?
Für das Flurstück 5246/6 – also das Grundstück der Strahlenburg – gibt es keinen Bebauungsplan. Bauanträge müssen an das Baurechtsamt für den Rhein-Neckar-Kreis gestellt werden. Außerdem ist eine Genehmigungsanfrage an das Denkmalschutzamt im Rhein-Neckar-Kreis zu stellen.
(Auskunft vom Bauamt Schriesheim, Dezember 2023)